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Erd- und Bauarbeiten (MB68)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB68
Erd- und Bauarbeiten
In Erweiterung des Art. 6(2) lit. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicher
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (U109.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U109.3
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die die
Sachschäden durch Umweltstörung (AH834.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH834.1
Umweltstörung
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB ist getroffen.
2. Versicherte Risken:
L
Kollektivunfallvers. für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (U109.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U109.4
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle
Die Versicherung erstreckt sich ausschließlich auf solche Unfälle, die die
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (ZHL33.1)
LEITUNGSWASSER ZHL33.1
BRUCHSCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGEN
AUSZERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
Abweichend