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Erweiterter Neuwertersatz (DHN-02)
jederzeit einsatzbereit sind.
Nur zum Zeitwert entschädigt werden Boden- und Kellerkram.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Glühendflüssige Schmelzmassen (FBU116)
von jedem ersatzpflichtigen Unterbrechungsschaden den
vereinbarten Selbstbehalt zu tragen.
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Solarthermieanlagen (LW1121.15)
besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn dies auf der Polizze besonders vereinbart ist.
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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
Risiko, welche aufgrund eines Schadens gemäß Punkt 1 anfallen
und behördlich angeordnet sind .
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Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude (AHo009.18)
entsprechend gewartet - oder zum Abbruch bestimmte
Wohnobjekte fallen nicht unter diese Regelung.
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