Suche
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaNE-AV06)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnittsverengung,
Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der
Beseitigung von Strömungsh [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von Berghängen
in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-06)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnittsverengung,
Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der
Beseitigung von Strömungsh [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von Berghängen
in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinr., Waren/Vorr. (WG-GIaN-02)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnittsverengung,
Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der
Beseitigung von Strömungsh [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von Berghängen
in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-06)
Gewässer, auch durch Auf
- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch,
Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge
der Beseitigung von Strömungsh [...] ck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder
Schneemassen, die von Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen
Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den optionalen Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (TRCyBl)
etzung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen als versichert:
- Verlust oder Beschädigung im Zusammenhang mit Abhandenkommen, Diebstahl
oder Unterschlagung. Für das Vorliegen dieser Umstände ist ausreichend