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Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
FEUER - Keine Einlagerung von Heu und Stroh - Fe2847.16
Bei der Feuerversicherungsprämie wurde ein 5%iger Nachlass unter der Bedingung eingeräumt,
dass weder Heu noch Stroh in einem Ausmaß von mehr
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
LEITUNGSWASSER - Zuleitungsrohre ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich de
Gewinnbeteiligungsklausel (TRGWB)
TRANSPORT - Gewinnbeteiligungsklausel - TRGWB
Der Versicherungsnehmer erhält, bei Fortführung der Verträge, von der um 30% reduzierten
Bruttoprämie abzüglich bezahlte und reservierte Schäden sowie a
Verbesserung infolge technischen Fortschrittes (M4130.2)
FEUER - Verbesserung infolge technischen Fortschrittes - (M4130.2)
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letz
Obliegenheiten zum Hochwasser- und Überschwemmungs-Risiko (MMB64-12)
MASCHINEN-MONTAGE - Obliegenheiten zum Hochwasser- und
Überschwemmungs-Risiko - MMB64-12
In Erweiterung des Art. 8 der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Montageversicherung
(AMMB) ist verein