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Mitversicherung nachgewiesener Kfz-Bergungskosten (KH1042.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Bergungskosten - KH1042.13
Versicherungsschutz besteht auch für die Kosten einer notwendigen Bergung des versicherten
Kraftfahrzeuges nach einem Unfall bis maximal EUR 1.500,--, we
Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe vo
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die (AH412) Fremdzwecken dienen (AH412)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH412
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von Abschnitt A, Z. 1, Pkt. 2.3
Fremdzwecken dienende Grundstücke, Gebäude (AH412.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH412.2
GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN,
DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz a