Suche
Versicherungsbedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Haushaltshilfe (KSHH2004)
Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner
Entschädigungspflicht zu gestatten ist sowie O
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung - Fassung 1971 (ABS 71)
arten.
Artikel 11 - Sachverständigenverfahren
(1) Jeder Vertragspartner kann verlangen, daß Ursache und Höhe des Schadens durch Sachverständige
festgestellt werden. Die Feststellungen, die die Sa
Klauselsammlung Haushalt - bewohnte Risken (H800.1) (HH-800.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers
Klauselsammlung Haushalt - bewohnte Risken (HH800.1) (HH800.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers
Sammelklausel Haushalt - bewohnte Risken (H800.1) (H800.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers