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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2016) (KSSRS2016)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DEN
KEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL REISE & SPORT (KSSRS2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegende
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
UNFALL - Unfall-Schmerzensgeld - UN1012.15
Ab dem 8. Tag eines unfallbedingten ununterbrochenen Spitalsaufenthaltes wird ein Unfall-
Schmerzensgeld in Höhe von 1%,
ab dem 15. Tag eines unfallbedingt
Umweltsanierungskostenversicherung (AH5466.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltsanierungskostenversicherung (USKV) -
AH5466.16
Bestimmungen in den dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB und EHVB sowie in den sonstigen
vereinbarten Bestimmungen sind,
Sengschäden am Wohnungsinhalt (DH1106.15)
HAUSHALT - Sengschäden am Wohnungsinhalt - DH1106.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Sengschäden am versicherten Wohnungsinhalt auf erstes Risiko
Sengschäden am Gebäude (Fe5141.16)
FEUER - Sengschäden an Gebäudebestandteilen - Fe5141.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrundeliegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten Gebäudebestandteilen bis zur Höhe