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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS2015)
Sorgfaltspflichten (Artikel 5) vomb.
Versicherungsnehmer, Versicherten oder deren Beauftragten oder mit seinem bzw. mit
deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt worden sind;
unmittelbar oder [...] Artikel 5 - Obliegenheiten
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen des § [...] muss(müssen) das(die) versicherte(n) Instrument(e) in so sorgfältigera.
Weise verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
Bei Beförderung mittels Flugzeug sind die postalischen
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2007 (GBRENTAU2007)
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2007
GBRENTAU2007
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Entstehung des Gewinne
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der klassischen Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2009 (GBRENTAU2009)
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der klassischen Rentenversicherung während der Aufschubdauer - 2009
GBRENTAU2009
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Entstehung
PUKFZ (PUKFZ)
ngsvertrag durch den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen selbst oder
über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers
oder der [...] im
- 3 -
3
Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befindet.
2. Als Obliegenheiten,deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des Versiche-
rungsvertragsgesetzes
Pannen-Unfall-Schutz (PUKFZ1999) (PUKFZ1999)
ngsvertrag durch den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen selbst oder
über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers
oder der [...] im
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Sinne der Straßenverkehrsvorschriften befindet.
2. Als Obliegenheiten,deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des Versiche-
rungsvertragsgesetzes