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Feuer - Solarthermieanlagen - Fe5131.19 (Fe5131.19)
diese Schäden jedoch dann, wenn sie
während oder infolge eines Gewitters eingetreten sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
GEWERBE - Bruchteilversicherung - ImG026.19 (ImG026.19)
Schadenzeitpunkt am vom Schaden
betroffenen Versicherungsort vorhandenen Vollwertes begrenzt ist.
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Erlöschen der Zulassung nach Abmeldung bei der Behörde (KFG§43) (KFG§43)
Interessenvertretung von der Abmeldung zu verständigen
(gemäß Art. 1 Zif. 22, 6. Novelle).
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Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (F33)
3. Aufheizkosten, Anheizkosten, Antemperkosten und ähnliche Kosten werden nicht ersetzt.
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Indirekter Blitzschlag - Industrielle,gewerbliche und sonstige Betriebe (F186)
oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen.
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