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Klausel bezüglich Aufbewahrung von Musikinstrumenten (MUS98-Z1)
zurückgelassen, so sind sie nur versichert, wenn es sich um ein bewohntes,
massives Gebäude handelt und die Instrumente in einem separaten, verschlossenen Raum dieses
Gebäudes aufbewahrt werden
Vertragshaftung - ÖNORM (AH3828.12) (AH3828.12)
des Vertragspartners des Versicherungsnehmers - einschließlich der für den Ver-
tragspartner handelnden Personen - zurückzuführen ist, tritt eine Aufhebung oder Minderung
der Leistungspflicht des
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
wird.
N i c h t versichert bleiben
alle Tätigkeiten, die vom Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen auf Grund
gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften nicht ausgeübt werden dürfen sowie
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde (DH1606.21)
Schadenersatzansprüche der Angehörigen
des Versicherungsnehmers, sofern es sich um Personenschäden handelt und sofern diese
Personen beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht Verwahrer, Betreuer oder
V
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der Ver-
sicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Repara-
tur übernommen haben.
Kraft-, Luft-