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Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011.1 (VBLLAB2011.1)
bleibt jedoch
bestehen, wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen steht, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Europäischen [...] ausgesetzt war und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
b) in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren,
biologischen oder chemischen Waffen oder dem vor [...] strafbarer Handlungen
- Alkohol-, Medikamenten-, Drogenmissbrauch
- Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
§ 5 Risikoprämie, Kosten, Steuern und Gebühren
(1) Die Versicher
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Gewerbe (RS230) (RS230)
21 ARB).
1.4. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz [...] 4. ARB) für diese Personen in ihrer Eigenschaft als
Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, die jeweils nicht in ihrem Eigentum stehen, nicht
von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen
ImRecht Privat (RS1000.21)
Dokumentation auf der Polizze, für Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser sowie
Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen
(Pkt. 2.1.) stehen [...] dokumentiert ist, sind auch alle landwirtschaftlich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
und der mitversicherten Personen (Pkt. 2.1 [...] 2.) in ihrer Eigenschaft als Lenker von
Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in ihrem
Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf
ImRecht Privat (RS1000.20)
Dokumentation auf der Polizze, für Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser sowie
Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen
(Pkt. 2.1.) stehen [...] dokumentiert ist, sind auch alle landwirtschaftlich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
und der mitversicherten Personen (Pkt. 2.1 [...] 2.) in ihrer Eigenschaft als Lenker von
Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in ihrem
Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.21)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnitts-
verengung, Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder
Ausuferungen infolge der Beseitigung von Strömungshi [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von
Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der
dabei entstehende