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Briefmarken-, Münzen- und Notgeldbestände von Händlern (F56) (F56)
FEUER - Briefmarken-, Münzen- und Notgeldbestände von Händlern - F56
Der Bestand an Briefmarken, Münzen oder Notgeldscheinen ist durch ordnungsmäßig geführte
Bücher nachzuweisen. In die Versicherung
Briefmarken-, Münzen- und Notgeldsammlungen von Privaten (F57) (F57)
FEUER Briefmarken-, Münzen- und Notgeldsammlungen von privaten - F57
Über den Bestand der zur Briefmarken-, Münzen- oder Notgeldsammlung gehörigen Stücke mit
einem Wert von EUR 72,67,- und darüber i
Bibliotheken (F58)
FEUER - Bibliotheken - F58
Über die versicherten Bücher muß ein Verzeichnis geführt werden, aus dem der jeweilige Bestand
hervorgeht. Ferner ist über die entliehenen Bücher ein Verzeichnis zu führen
Pfandleihanstalten (F59)
FEUER - Pfandleihanstalten - F59
Die Entschädigung für die versicherten Pfänder beschränkt sich auf den Betrag, den der Versich-
erungsnehmer den Pfandgebern als Schadenersatz zu leisten und nachwei
Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen
in Lagerhäusern - F60
1. Die Einrichtung zur Warmluftbereitung darf nicht mit festen Brennstoffen betrieben werden.
2. Die Trocknungsanla