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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS98.1)
Sorgfaltspflicht (§ 4) vom
Versicherungsnehmer oder Versicherten oder deren Beauftragten oder mit seinem bzw. mit deren
Wissen von einer anderen Person herbeigeführt worden sind;
c) unmittelbar [...] die(das) versicherte(n) Instrument(e) in so sorgfältiger
Weise
verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
b) Bei Beförderung mittels Flugzeug sind die po [...] it weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört (Ver-
braucherverträge), wird der Versicherer
USP-GL94 (USP-GL94)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-GL94)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur geme
USP-GL94.1 (USP-GL94.1)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1994
FÜR GEBÄUDE (USP-GL94.1)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für Gebäude (USP-G94.1) ist eine Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nu
USP-GL95 (USP-GL95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (USP-GL95)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für Gebäude (USP-G95) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur geme
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen - 2007 (GBERAB2007)
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Er- und Ablebensversicherungen - 2007
GBERAB2007
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Entstehung des Gewinnes
§ 2 Verteilu