Suche
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.23)
ten
Ergänzend zu Artikel 9 AKHB wird folgende Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalles,
deren schuldhafte Verletzung die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung
nach Maßgabe
Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers BW-S2 (BW-S2)
BAUWESEN - Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers - BW-S2
Sofern dem Versicherungsvertrag
- die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunterneh
GP-G-95 (GP-G-95)
GEWERBE-PLUS-GLASVERSICHERUNG (GP-G-95)
1.
In der Glasversicherung gelten die Punkte 3 - 6, 8, 12, 14, 15 der Ergänzenden
Bedingungen für die Gewerbe-Plus-Versicherung (GP-95).
2.
Die Oberö
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3031.19 (ED3031.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Reine Vermögensschäden Bau (AH3861.13)
4. Der Beratung hinsichtlich der Auswahl der Bauausführenden und Lieferanten in Bezug auf
deren Bonität, der Planung oder Empfehlung grundsätzlich neuer Maschinen, Anlagen,
Produkte oder