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Sonnensegel (DH1722.18)
HAUSHALT - Sonnensegel - DH1722.18
1. Versicherungsschutz für Sonnensegel samt Windwächter, Antriebsmotoren,
Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstigem Zubehör besteht gegen die Gefahren
Feue
Anwesenheitspflicht (ED3017.14)
EINBRUCH - Anwesenheitspflicht - ED3017.14
Die Waren sind während der Geschäftszeit und in den Mittagspausen außerhalb eines Tresores,
jedoch in versperrten Behältnissen (Vitrinen, Juwelierläden, Sc
besondere Bedingung für die Mitversicherung (MVL-2003) (MVL-2003)
Besondere Bedingung für die Mitversicherung in der Lebensversicherung
(MVL-2003)
(1) Die Oberösterreichische Versicherung AG ist als führender Versicherer beauftragt und
bevollmächtigt, sämtlich
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Neuwert - ED3032.19 (ED3032.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.16)
3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar. Deren Verletzung führt gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. 1, 1a und 2 VersVG (siehe