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Bewirtung in Eigenregie/entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (AH3881.15)
Bewirtung in Eigenregie - AH3881.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken.
Oberöste
Kunstverglasungen (DH1504.15)
- Kunstverglasungen - DH1504.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kunstverglasungen bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
Schäden durch indirekten Blitzschlag (DH1101.15)
(Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Artikel 2 Punkt 1.2. der dem vertrag zugrunde liegenden ABH mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Versicherungsbedingungen für die Erhöhung der Versicherungssumme (Dynamisierungsklausel) - 1999 (VBDYN99)
Erhöhungen ergebenden Nachversicherungen und insbesondere die dafür notwendigen Prä-
mienzahlungen unterliegen in allen sonstigen Belangen den Versicherungsbedingungen und den ge-
schäftsplanmäßigen Bestimmungen
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2015)
Unterversicherung verzichtet der Versicherer in einem Schadenfall an den versicherten
Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der
Unterversicherung:
Oberösterreichische [...]
5.2. Übereinstimmung des Ausmaßes der verbauten Fläche und der Geschossanzahl folgender zur
Liegenschaft gehörender Gebäude mit den tatsächlichen Verhältnissen zum Schadenzeitpunkt:
5.2.1. Wohngebäude [...] Unterversicherungsverzicht und
wird die Ersatzleistung entsprechend Artikel 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die Abweichung nicht mehr als 5% der