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Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb der Gebäude (LW3824.15)
LEITUNGSWASSER - MITVERSICHERUNG VON WASSERABLEITUNGEN AUSSERHALB
DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK - LW3824.15
abweichend von Art. 2, Punkt 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für Versic
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW3806.15)
LEITUNGSWASSER - Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion-
LW3806.15
Abweichend von Art. 2, Punkt 2 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) sind Bru
Bruchschäden einschließlich Korrosion (L128)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - L128
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasser-
schäden (AWB) sind Bruc
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW1125.15)
LEITUNGSWASSER - Zu- und Ableitungen außerhalb des
Versicherungsgrundstückes - LW1125.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Lei
Verbrennungen: Wohlige Wärme statt gefährlicher Hitze
setzen die Österreichischen Länderversicherer ein Zeichen für mehr nachhaltige Prävention in verschiedenen Bereichen. Redaktion Keine Sorgen Blog / Autor: Günther Waldhäusl