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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2015)
speriode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für eine kürzere Zeit
abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres, beginnend mit dem Tage des in der Polizze
angeführten Hauptfälligkeitstermins. Der
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
Saisonbetrieben.
3. Die Haftungssumme verhält sich zur Versicherungssumme wie die Haftungszeit zum Zeitraum
von 12 Monaten.
Artikel 7
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Der Ve
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaft- pflicht - Versicherung (AKHB2003)
jedes Zeitraumes vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden
Jahres (Beobachtungszeitraum) wird die Prämie zum jeweils nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt ab dem
dem Beobachtungszeitraum folgenden [...] tigenden Versicherungsfall
innerhalb eines Beobachtungszeitraumes wird die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt ab dem
dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner um drei Prämienstufen höher [...] Versicherungsperiode gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für kürzere Zeit abgeschlossen
ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2002)
heit
2.1. Nach schadenfreiem Verlauf jedes Zeitraumes vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgen-
den Jahres (Beobachtungszeitraum) wird die Prämie zum jeweils nächsten Hauptfällig [...] t-
punkt ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner nach der nächst niedrigeren Prä-
mienstufe bemessen.
2.2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen [...] Versicherungsfall in-
nerhalb eines Beobachtungszeitraumes wird die Prämie zum nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt
ab dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner um drei Prämienstufen
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2019)
Werden versicherte Wohnräume durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar, so werden
für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit und zwar bis zum Schluss des Monats, in dem die
Räumlichkeiten wieder benutzbar [...] Punkt 4.2. für die bisherige versicherte Wohnung gegeben sind, verzichtet der Versicherer für
einen Zeitraum von drei Monaten ab behördlicher Ummeldung auch hinsichtlich der neuen -
gegebenen- falls größeren