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Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Montage-Versicherung (AMMB) (AMMB90-95)
n sind
5.1 durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche Ereig-
nisse, Krieg, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärische
Besetzung [...] vorstehend definierten Zeitpunkt angelieferten, versicherten Sachen beginnt
der Versicherungsschutz nach deren Abladung am Versicherungsort.
Die Versicherten sind verpflichtet, die versicherten Sachen unverzüglich
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2013)
),
9. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
9.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] 4. FLUGZEUGABSTURZ; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahr-
zeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Versicherte Schäden
Versichert sind Sachschäden, die
2.1. durch die UNMITTELBARE [...] er nach-
zuweisen, daß der Schaden mit den in den Punkten 9.1. bis 9.5. genannten Ereignissen oder
deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherung von eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015)
Ersatzteile.
1.3 durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche Ereignisse,
Krieg, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärischer Besetzung [...] ein, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen) [...]
2.1. Versicherungsverträge mit einer vertraglich vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren, deren
Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
Sachschaden:
Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von:
3.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2024)
sowie sonstiger
Personen, die für den Versicherungsnehmer handeln;
b) Kriegsereignisse jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] der Technik ganz oder teilweise in Eigenregie errichtet wurden sind
nur dann versichert, wenn vor deren Inbetriebnahme die Abnahme durch einen Elektro-
Fachbetriebes erfolgt ist. Ab einer Anlagenleistung [...] der Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit gemäß Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. 1, 1a