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Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2024)
Versicherungsort;
7. Schäden durch Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung);
8. Schäden durch Brand, Explosion oder Austreten von Leitungswasser.
Schäden, die durch die Anwendung von Sprengmitteln bei
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2006 (AHoKF-06)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] als 15 Jahre sind, zum
NEUWERT, - sonst zum ZEITWERT mitversichert.
11. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze [...] Wiederbe-
schaffung gemäß Punkt 1.
17. Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2009 (AHoKF-09)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] als 15 Jahre sind, zum
NEUWERT, - sonst zum ZEITWERT mitversichert.
11. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze [...] Wiederbe-
schaffung gemäß Punkt 1.
17. Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2013)
Verlust von versicherten Sachen durch unvorhergesehen und plötzlich eintretende Ereignisse wie:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion,
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung [...] gen Sachschadens an der versicherten
Anlage.
h) Feuerlöschkosten
Das sind Kosten zur Brandbekämpfung ausgenomme Kosten für Leistungen der im öffentlichen
Interesse oder auf behördliche Anordnung [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Kaskobedingungen für die Schifffahrt auf BinnengewässernAKS86 (AKS86)
den der versicherte
Gegenstand während der Dauer der Versicherung durch einen Schiffahrtsunfall, Brand, Explosion
oder
höhere Gewalt erleidet, soweit nicht durch diesen Vertrag ein anderes bestimmt ist