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Besondere Bedingungen für die Maschinen-Gewerbe-Pauschal-Versicherung (MGP02) (MGP02)
Maschinenbruch
Besondere Bedingungen für die Maschinen-Gewerbe-Pauschal-Versicherung (MGP02)
1. In teilweiser Abänderung des Art. 1 Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von
Ma
U838.1 (U838.1)
Klausel 838.1:
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Versiche-
rungsbe-
dingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird folgendes ve
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die
Stillstand MB43.1 (MB43.1)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB43.1
Stillstand
Bei einem nachgewiesenen ununterbrochenen Stillstand von mindestens einem Monat wird j
Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Sachschäden durch Umweltstörung auf eigenem
Grund - AH2001.16
1. Diese Deckungserweiterung gilt nur unter der Voraussetzung, dass auch die besondere
Vereinbaru