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Verstopfungsschäden (LW1134.15)
Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen der Ableitungsrohre innerhalb des versicherten
Gebäudes sind abweichend von Artikel 2 Punkt 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB
mitversichert.
O
Elektrische Erd- und Freileitungen (St5129.24)
Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
Elektrische Freileitungen (Fe5105.16)
Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicher-
ungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzschlag bis zur
Höhe der vereinbarten und auf der Polizze
Elektrische Freileitungen (Fe5105.15)
Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzschlag
bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze
Dachlawinen und Schneerutsch (St1102.15)
erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung von
Bestandteilen der versicherten Gebäude und baulichen Einfriedungen durch auf Dächern
natürlich angesammelte Eis- und Schneemassen, die