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Ausschluß von unter Erdniveau befindlichen Fundamenten etc. (F76) (F76)
FEUER - Ausschluss der unter Erdniveau befindlichen Fundamente etc. - F76
In Abweichung von Art. 2 (3) 2. Absatz der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen
erstreckt sich der Versicherungssch
Räucherkammern (F78) (F78)
FEUER - Räucherkammern - F78
Die Räucherkammer (Räucherkammer, Selchkammer, Räucherapparat) und deren Inhalt sind
auch gegen Brandschäden, die mit dem Räucherbetrieb zusammenhängen, versichert.
Die
Mehrkosten durch Behandlung von Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (F803.1) (F803.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F803.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL, PROBLEMSTOFFEN UND/ODER KONTAMINIER-
TEM ERDREICH
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen (F804.1) (F804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F804.1
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1
Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG8) (EG8)
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren
zur Feuerversicherung
Die aufgrund dieser Versicherungsbedingungen geschlossenen Verträge gelten als Zusatzverträge
zum
Feuerversicherungsvert