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ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
Alarmanlagen.
1.2. Viehbestände
Die Versicherung der Viehbestände umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen Vieh-
bestand, ausgenommen bleiben Pelztiere.
1.3. Erntefrüchte
Die [...] angewendet, die ausdrücklich als Saatgut
durch die zuständige Stelle anerkannt oder als Handelssaatgut zugelassen sind.
6. Zahlung der Entschädigung
Erhält der Versicherungsnehmer aus Anlaß
ZL96 (ZL96)
Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.2. Die Versicherung der VIEHBESTÄNDE umfaßt den gesamten jeweils vorhandenen landwirtschaftlichen
Viehbestand, ausgenommen bleiben Pelztiere.
1.3. Die Versicherung [...] angewendet, die ausdrücklich als Saatgut
durch die zuständige Stelle anerkannt oder als Handelssaatgut zugelassen sind.
6. Zahlung der Entschädigung
Erhält der Versicherungsnehmer aus Anlaß
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.12)
aller Art;
1.2. einer Beförderung durch Hand.
2. Nicht versichert bleiben insbesondere
2.1. Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen
entliehen, gemietet [...] oder die für ihn handelnden Personen
in Verwahrung genommen haben (Art 7.10.2 AHVB);
2.3. Schäden an Sachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden
Personen im
Steuerliche Regelungen (Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG 1988) (STLV2004-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge im Sinne
des § 108g EStG 1988. Es gelten insbesondere folgende steuerliche
Steuerliche Regelungen 5 (Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988) (STLV2004-5)
Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des Arbeitgebers für
seine Arbeitnehmer im Sinne des