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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06)
Gewässer, auch durch Auf
- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch,
Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge
der Beseitigung von Strömungsh [...] ck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder
Schneemassen, die von Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen
Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
Artikel 9.1.1.
2. Anhänger
2.1. Die Versicherung von Anhängern umfasst unbeschadet der Bestimmungen des Punktes 2.2. nur die
Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kraftfahrzeug [...] Kraftfahrzeug zusammenhängen.
Mitversicherte Personen sind der Eigentümer und derjenige, der mit Willen des Eigentümers den Anhänger
verwendet.
2.2. Die Versicherung von Anhängern umfasst auch Versich [...] gsfälle, die mit dem Ziehen des Anhängers
durch das Zugfahrzeug zusammenhängen und zwar
2.2.1. hinsichtlich der Ersatzansprüche von Insassen eines Omnibusanhängers;
2.2.2. hinsichtlich der Schäden
ImRecht Gewerbe (RS3000.20)
ein oder mehrere vereinbarte und auf
der Polizze angeführte Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des
versicherten Betriebes (bzw. des Betriebsinhabers, dessen Familien [...] gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind.
2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für [...] Personen in ihrer Eigenschaft als
Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in
ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie
Produktinformationsblatt Betriebshaftpflichtversicherung (PIBBH.2018)
– oder Teilen davon
Sachschäden durch Umweltstörung, durch Überflutungen
sowie Schäden im Zusammenhang mit dem
Wasserrechtsgesetz
Schäden durch Gentechnik, elektromagnetische Felder,
Asbest und
Produktinformationsblatt Assistance Digital (PIBDAss.2024)
Serviceleistung bei Missbrauch oder
absichtlichem Fehlgebrauch der Software
Serviceleistungen im Zusammenhang mit einer
gewerblichen und/oder betrieblichen Tätigkeit
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher