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Raureiflast und Eisregen (St5103.16)
das Gewicht von
gebildetem Raureif oder Eisregen abbrechen bzw. umstürzen und dabei versicherte Gebäude
beschädigen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit dem Boden
oder Gebäude fest verbundenen) Straßenlaternen und Straßenbeleuchtungen (Wand- oder
Seilmontage) im Eigentum des
Witterungsniederschläge aus innenliegenden Dachableitungen (St5132.22)
Abänderung des Artikel 2 Punkt 4 AStB sind Schäden an den versicherten Baubestandteilen im
Inneren der Gebäude durch Niederschlagswasser, welches aus defekten, innenliegenden bzw.
unter Erdniveau liegenden D
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (LW2103.16)
Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen auch außerhalb der
Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes, ohne Rücksicht auf die Entstehungs-
ursache bis
Kulturen und Obstbäume (Fe2106.16)
und Obstbäume - Fe2106.16
Werden bei einem Brand durch die Hitzeeinwirkung, durch herabfallende Gebäudeteile, durch das
Austreiben von Vieh oder durch den Feuerwehreinsatz Kulturen und/oder Obstbäumden beschä-