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Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichen (KFG§52) (KFG§52)
ordnungsgemäß entrichtete Kraftfahrzeugsteuer im Sinne
des § 37 Abs. 2 lit. e vorgelegt wurden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
Mehrkosten, die behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor dem Schadenereignis betreffen.
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Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte.
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Außenversicherung EU (DH1732.19)
sind:
- Schäden durch einfachen Diebstahl
- Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse.
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Bahnen gemäß EKHG ohne Pistenrisiko (AH444.2) (AH444.2)
auf Schadenersatzverpflichtungen aus Bestand,
Erhaltung und Betreuung von Schipisten.
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