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Zusatzbed. f. d. Feuervers. von Gemeinden, ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.21)
TRVB 121/15 (O) Brandschutzpläne
4.10. Anhang
Anhang 1 Gefahrenklassen von Stoffen und Waren
Oberösterreichische Versicherung AG - 02.05.2024 - Seite 3 / 6
Anhang 2 Brandverhütungsvorkehrungen bei b [...] brandgefährlichen Tätigkeiten
Anhang 3 Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten
Anhang 1
Gefahrenklassen von Stoffen und Waren
Die Brand- und Explosionsgefährlichkeit von gasförmigen, flüssigen [...] Sauberkeit, Kontrollgang
4.8. Lagerungen
4.9. Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz
4.10. Anhang
1. Versicherte Sachen
Wenn in der Polizze die versicherten Sachen durch Inbegriffe bezeichnet
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §9 (KHVG§9) (KHVG§9)
als 19 Plätzen für je weitere angefangene fünf Plätze
zusätzlich 6 Millionen S,
3. für Omnibusanhänger mit nicht mehr als 10 Plätzen 12 Millionen S und für je weitere angefangene
fünf Plätze [...] Zulassung bedürfen, gilt Abs. 4 nur für die Dauer des Transpor-
tes eines gefährlichen Gutes. Für Anhänger zur Beförderung gefährlicher Güter gilt Abs. 4 in jedem
Fall.
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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.22)
Gewässer, auch durch Auf - und Rückstau infolge von Querschnitts-
verengung, Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder
Ausuferungen infolge der Beseitigung von Strömungshi [...] uck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von
Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der
dabei entstehende
Außergewöhnliche Naturereignisse – Gebäude, Inhalt (St3004.12)
Gewässer, auch durch
Auf- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch,
Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge
der Beseitigung von Strömungsh [...] ck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder
Schneemassen, die von Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen
Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06.1)
Gewässer, auch durch Auf
- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch,
Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge
der Beseitigung von Strömungsh [...] ck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder
Schneemassen, die von Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen
Sturzbahn selbständig abgleiten und der dabei entstehende