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Plus (UN1074.18)
UNFALL - Plus - UN1074.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wir
VSÖ-geprüfte Alarmanlage (DH1410.15)
HAUSHALT - VSÖ-geprüfte Alarmanlage - DH1410.15
Liegt zum Vertragsabschlusszeitpunkt ein Nachweis für eine in der Wohnung/im Haus an-
gebrachte VSÖ-geprüfte Alarmanlage (TRVE 31-7) der Klasse Priva
OÖV-Premium (UN1080.18)
UNFALL - OÖV-Premium - UN1080.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der In
OÖV-Premium ab 11 % (UN1081.18)
UNFALL - OÖV-Premium ab 11 % - UN1081.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträg
OÖV-Plus (UN1084.18)
UNFALL - OÖV-Plus - UN1084.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inval