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Kaufpreisklausel (KA1031.13)
Versicherungsleistung in Abzug gebracht.
Die übrigen Regelungen der AKKB bleiben unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
VSÖ-geprüfte Alarmanlage (DH1410.15)
allfällige Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Obliegenheit bleibt
davon unberührt.
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Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
dem Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in)
angemeldet sind.
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Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
jeweils 30 % der Entschädigung
für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung gemäß Punkt 1.
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STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeinfrastruktur im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (St3108.22)
Infrastruktur und Außenanlagen
Schwimmbäder, Badebecken, Schwimmteichbecken und Whirlpools.
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