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Haltung oder Verwendung von Tieren (AH350) (AH350)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH350
VEREINE; HALTUNG ODER VERWENDUNG VON TIEREN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt. 3.2.1 EH
Umweltstörung (AH431) (AH431)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH431
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt im
Haltung oder Verwendung von Tieren (AH451) (AH451)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH451
VEREINE; HALTUNG ODER VERWENDUNG VON TIEREN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 13, Pkt. 3.2.1 EH
Solarthermieanlagen (St1121.15)
STURM - Solarthermieanlagen - St1121.15
Mit den Gebäuden fest verbundene Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren samt
dazugehörigen Rohrleitungen sind mitversichert. Gemäß Artikel 3 Pu
Tierhalterhaftpflicht (AH1004.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Tierhalterhaftpflicht - AH1004.15
1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen
Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberecht