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Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
ngspflicht
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3
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2
LEITUNGSWASSER Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.21)
LEITUNGSWASSER - Zu- und Ableitungen außerhalb des versicherten Grundstücks LW5030.21
1. Allgemein
Abweichend von Art. 2 Pkt. 2. und 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für
Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853) (KA853-07)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstfahrten-Kaskoversicherung
für Raiffeisenbedienstete - KA853
1. Versicherungsschutz wird für jene Fahrten gewährt, die aufgrund dienstlicher Anordnung mit
dem Privat Pkw/Kombi
USP-G99 (USP-G99)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1999
FÜR GEBÄUDE (USP-G99)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1999 für Gebäude (USP-G99) ist eine Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemei
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch- versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09)
der Voraussetzung,
dass ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
3.6.6. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers