Suche
Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (UN1062.16)
UNFALL - Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker - UN1062.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung
Rauchgas-Reinigungsanlagen (MB64-03)
MASCHINENBRUCH - Rauchgas-Reinigungsanlagen und Katalysatoren in
Denox-Anlagen - MB64-03
1. Abweichend von Art. 1(3) Zif. 2) und 3) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, ma
Wertanpassung (EG10) (EG10)
E-GERÄTE - Wertanpassung der Versicherungssummen von Elektro-Anlagen und -
Geräten - EG10
1. Die Versicherungssumme für jede einzelne Post der versicherten Elektro-Anlagen und -Geräte
(versicherte S
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal-Versicherung (MB3008.20)
nicht auf:
- Maschinen, Anlagen oder Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss unter
EUR 200,- liegt,
- Maschinen, Anlagen oder Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss EUR 100 [...] rung (ABS) ist die Ersatzleistung für jede einzelne
vom Versicherungsschutz umfasste Sache durch deren Versicherungswert (gemäß Art. 4 Pkt. 1
AMB) begrenzt.
In Abänderung von Art. 8 Pkt. 2 ABS ist eine
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Garantie Ertrag 168 PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung bei Ablauf gegen Einmalprämie) – 2008 (VBGEP2008)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der