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Folgeschäden von indirektem Blitzschlag an Mastschweinen (F843)
FEUER F84
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZSCHLAG AN
MASTSCHWEINEN
In Erweiterung der AFB97, Art. 2, Punk
Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten incl. Fahrzeuganprall (Fe2117.18)
FEUER - Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten incl. Fahrzeuganprall -
Fe2117.18
Schäden an Einfriedungen von Wohnhaus und Hausgärten, verursacht durch ein versichertes
Schadenereignis, sind bis
Haltung oder Verwendung von Wasserfahrzeugen (AH351) (AH351)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH351
VEREINE; HALTUNG UND VERWENDUNG VON WASSERFAHRZEUGEN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt.
Haltung oder Verwendung von Wasserfahrzeugen (AH452) (AH452)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH452
VEREINE; HALTUNG UND VERWENDUNG VON WASSERFAHRZEUGEN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 13, Pkt.
Bahnen gemäß EKHG ohne Pistenrisiko (AH444.2) (AH444.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH444.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6