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Bes. Vereinb. Mitvers. von baugebundenen Installationen (BW-S9)
Risiko des einfachen Diebstahls gilt mitversichert, soferne die Bestandteile bereits fest mit
dem Gebäude verbunden waren.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Klarstellungsklausel (EC3010.23)
- EC3010.23
In Ergänzung zu der Klauseln Fe5104 - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör
inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ (idgF.) und der Klausel Fe5120 -
Grundstückseinfriedungen
GLASBRUCH - Verglasungen von Schaukästen, Vitrinen und Anzeigetafeln - Gl3014.21 (Gl3014.22)
Anzeigetafeln - Gl3014.22
1. Versicherte Sachen
Versichert gelten Verglasungen von fix mit dem Gebäude oder dem Boden verbundenen
Schaukästen (digital oder analog), Vitrinen und Anzeigetafeln (digital
Mitversicherung von Bruchschäden durch Korrosion (LW3806.15)
Warmwasser-
Zuleitungsrohren sowie von geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des
versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die
Entstehungsursache versichert.
Der Kostenersatz
Solarthermieanlagen (LW1121.15)
hiefür erforderlichen Nebenarbeiten am Rohrleitungssystem von Solarthermieanlagen des
versicherten Gebäudes (auch innnerhalb des Kollektors). Artikel 2 Punkt 4 der AWB bleibt bis auf
diese Erweiterung unverändert