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Sachschäden durch Umweltstörung (AH2834.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung - AH2834.16
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB ist
getroffen.
2. Versicherte Risken:
2.1. Lagerun
TIG-Total-BU-05 (TIG-TBU-05)
TOTAL-BU - TIG-Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (TIG-TBU-05)
Ergänzend zu den Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versicherungsbedingungen (AFBUB) sowie den Zusatzbedingungen für Feue
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Wartungsvertrag (CS10.1)
COMPUTER - Wartungsvertrag - CS10.1
Für die versicherten Geräte besteht ein Wartungsvertrag, dessen Leistungen denen des
Versicherungsvertrages vorangehen und der folgende Leistungen beinhaltet:
Re
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige