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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (GBKS95)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der
Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens-
und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen au
Klausel für die Vermögensschadenversicherung von Warentransporten (SVV010413)
TRANSPORT - Klausel für die Vermögensschadenversicherung von
Warentransporten - SVV010413
1. Inhalt und Umfang der Versicherung
In Erweiterung des Deckungsumfanges der zugrunde liegenden Warentrans
Besondere Vereinbarungen für die Mitversicherung bestehender Altbautengegen Teil- oder Ganzeinsturz BW/A (BW/A)
auf Schäden an den in der
Polizze näher bezeichneten mitversicherten bestehenden Altbauten durch deren Teil- oder
Ganzeinsturz.
2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß Punkt 1 ist jedoch, daß
Löschanlagen (F183.1)
FEUER - Löschanlagen - F183.1
1. Die von den österreichischen Brandverhütungsstellen und vom österreichischen
Bundesfeuerwehrverband (entsprechend den Richtlinien des Comite Europeen des Assurances
Löschanlagen (FBU183.1)
FEUER-BU - Löschanlagen - FBU183.1
1. Die von den österreichischen Brandverhütungsstellen und vom österreichischen
Bundesfeuerwehrverband (entsprechend den Richtlinien des Comite Europeen des Assura