Suche
Kollektivunfallversicherung für Vereine (UN1052.16)
Training hiezu sind nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert.
- Jagdvereine:
Unfälle bei der Handhabung von Jagdwaffen gelten als mitversichert.
- Radfahrvereine:
Unfälle bei der Teilnahme an Wettb
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB88) (ARB88)
Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrläs-
siger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
2.2.1. Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher [...] zurückzuführen sind;
1.3. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Verfügungen von Hoher Hand;
1.4. aus dem Bereich des Urheber- und Patentrechtes sowie aus ähnlichen Rechten an geistigem [...] geistigem Ei-
gentum;
1.5. aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften, der Gesellschaften bürgerlichen
Rechts und der Genossenschaften sowie der Kirchen und Religionsg
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.23)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.9. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.10. Darüber hinaus sind Schäden durch einen Unfall, das ist ein
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.9 Darüber hinaus sind versichert Schäden durch Unfall, das ist ein
SI3 (SI3)
Stickstoff oder Kohlendioxyd
(Kohlensäure) zu füllen.
10. Löschwasser und geeignete Handfeuerlöscher sind stets vor Arbeitsbeginn an allen gefährdeten
Stellen bereitzuhalten.
11. Vor A [...] BV/118 "Richtlinien für das Verhalten
der Betriebsangehörigen im Brandfall".
Zur praktischen Handhabung und zum besseren Verständnis der vorgenannten Grundsätze wird auf folgen-
- 2 -
de Merkblätter