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Änderung Leistungsumfang mit 75. Lebensjahr (UN1028.16)
UNFALL - Änderung Leistungsumfang mit 75. Lebensjahr - UN1028.16
Wird die Versicherung mit Vollendung des 75. Lebensjahres der hauptversicherten Person nicht
auf eine Seniorenunfallversicherung umge
Mietkostenverlust, Entschädigung für unbenutzbare Wohnräumlichkeiten (AS5005.18)
ALLGEMEIN SACHVERSICHERUNG - Mietkostenverlust, Entschädigung für
unbenutzbare Wohnräumlichkeiten - AS5005.18
Werden Räume in versicherten Gebäuden durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar
OÖV-Basis (UN1088.18)
UNFALL - OÖV-Basis - UN1088.18
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der gem
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH327
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Filme (F53) (F53)
FEUER - Filme - F53
1. Negativ-Filme:
Für versicherte Negativ-Filme wird Entschädigung über den Materialwert hinaus nur zum Zweck
der Wiederherstellung, und nachdem diese gesichert ist, geleistet.