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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (TRMK-08)
TRANSPORT - Besondere Bedingungen für die Versicherung von
Musterkollektionen - TRMK-08
Soferne nichts anderes vereinbart ist, gelten die gegenständlichen Bedingungen nicht für die
Versicherung von
Versicherungsbedingungen für die Erhöhung der Versicherungssumme (Dynamisierungsklausel) - 1999 (VBDYN99)
Versicherungsbedingungen für die Erhöhung der Versicherungssumme
(Dynamisierungsklausel) - 1999
§ 1 Zeitpunkt der Erhöhung
Die Erhöhung von Versicherungssumme und Prämie erfolgt alle zwei Jahr
Zusatzbedingungen Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-12)
g, deren Geschwindigkeit am
Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der
Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rec [...] ssumme, maximal EUR 50.000,- auch für
Schäden, die durch Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch oder als deren Folge entstehen.
2. Innere Unruhen
In Abänderung zu Artikel 2 lit. b. der dem Vertrag zugrunde liegenden
VersVG§39 (VersVG§39)
§ 39 (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versiche-
rungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen;
z
Umweltsanierungskostenversicherung (USKV) (AH3466.12)
beginnt ungeachtet des Beginnes des Versicherungsschutzes mit Inbetrieb-
nahme der Anlage oder deren letzter Überprüfung.
10. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
10.1. In Ergänzung zu den Au