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G318 (G318)
G318
ERWEITERTE GEBÄUDEGLASPAUSCHALVERSICHERUNG
FÜR INDUSTRIELLE, GEWERBLICHE UND
SONSTIGE BETRIEBE
Im Rahmen einer Gebäude-Glaspauschalversicherung ist die gesamte Verglasung [...] Versicherungssumme (=Prämienbemessungsbasis) niedriger ist, als der Neu-
wert des Gebäudes. Als Neuwert des Gebäudes gelten die ortsüblichen Kosten seiner Neuherstellung
einschließlich der Konstruktions- [...] Verglasung - auch aus Kunststoff -
des in der Polizze bezeichneten Gebäudes versichert.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Firmenschilder, Fassadenverkleidungen aus Glas, Scheiben
über 6 m2 Größe
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
Aufwendungen für De- und Remontage von Maschinen, für
Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
4.4. Schadensuchkosten:
Als Schadensuchkosten gelten die [...] ersatzpflichtigen Schadenfall dadurch entstehen, dass versicherte Sachen und mitversicherte
Gebäudebestandteile (gemäß Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) BGBl.325/90 in der Fassung BGBl.
417/92) zu gefährlichem
Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-18)
De- und Remontagekosten infolge eines Gebäudeschadens
Mitversichert gelten De- und Remontagekosten der versicherten Anlage, welche infolge eines
Gebäudeschadens ohne Schaden an der versicherten Anlage
Haustechnik - versicherte Sachen (MB1103.18)
versicherten Anlagen
samt Verkabelung und dazugehörigen Mess-, Regel- und Steuertechnik die von der
Gebäudesumme abgeleitete und auf der Polizze angeführte Versicherungssumme auf erstes
Risiko.
Oberöster
STURM - Straßenlaternen im Gemeindegebiet – St3041.22 (St3041.22)
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten und mit dem Boden
oder Gebäude fest verbunden) Straßenlaternen und Straßenbeleuchtungen (Wand- oder
Seilmontage) im Eigentum der