Suche
Betriebseröffnung (F26)
ffnung - F26
Da der Prämienberechnung die Versicherung von in Bau befindlichen Betriebsanlagen zugrunde
liegt, stellt die Aufnahme des Betriebes, gleichviel in welchem Umfang und zu welchem Zweck,
eine
Saisontarif (KH1823.13)
- Saisontarif - KH1823.13
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein begünstigter Tarif zugrunde. Im Falle einer
Hinterlegung der Kennzeichentafeln erfolgt keine Prämienrückvergütung aus dem Titel
Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen - Fe2011.16
In Abänderung von Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH5435.16)
Wasserfahrzeuge - AH5435.16
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B 7 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
EHVB ist getroffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1