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Schäden durch Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten (DH1300.15)
Flüssigkeit aus Wasserbetten - DH1300.15
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten Sachen, die durch
ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
- Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes (Artikel 20
Ausschluss von Glasbruchschäden (DH1500.15)
Ausschluss von Glasbruchschäden - DH1500.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für Haushaltversicherungen (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich der Versicher
Rückstauschäden (LW1135.15)
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht
Solarthermieanlagen (St5121.18)
Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz bei Solarthermieanlagen auch auf die Verglasung