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Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Garantie-Versicherung(Haftung aus Sachmängeln) (AMG) (AMG80-95)
Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, d. s. die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll
und Montage (ohne [...] Schätzungswert in Zahlung zu nehmen.
Eine Sache gilt als völlig zerstört, wenn die Reparaturkosten deren Zeitwert am Schadentag
erreichen oder übersteigen.
Sind unter einer Position mehrere zusammengehörige
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
Lenker-Rechtsschutz versicherte
Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch in deren Haltung
stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV)für Vermögensschäden (AVBV)
Verstöße beim
Zahlungsakt, durch Veruntreuung des Personals des Versicherten oder anderer Personen, deren er
sich bedient, entstehen;
7. aus nicht rechtzeitigem Abschluß (Fortsetzung oder Erneuerung) und [...] Versicherungsnehmers müssen schriftlich an die
Direktion des Versicherers erfolgen. Die Agenten sind zu deren Entgegennahme nicht berechtigt.
Rententafel
auf Grund der österreichischen Sterbetafel MÖ 1930/33
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkosten-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBM95) (ADVBM-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE MEHRKOSTEN-VERSICHERUNG
ELEKTRONISCHER DATENVERARBEITUNGSANLAGEN (ADVBM)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, Nachverst. VN+VP jünger als 50, Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-1)
Besondere steuerliche Regelungen:
In den Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Wird das Versicherungsverhältnis in welcher Weise auch immer in eine Versicherung mit wen