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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert –
Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
ERGÄNZENDE BEDINGUNG FÜR DIE
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ZU DEN ARB2003.1
(ERB2006.1)
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, al
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
ERGÄNZENDE BEDINGUNG FÜR DIE
RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG (ERB2006) ZU DEN ARB2003
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, als sie
Produktinformationsblatt Assistance Wohnen (PIBWAss.2020)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘
✘
✔ Handwerkerleistungen bei Notfällen
✔ Leihheizgeräte bei H
Erlöschen der Zulassung nach Abmeldung bei der Behörde (KFG§43) (KFG§43)
§ 43
(1) Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers erlischt, wenn der Zulassungsbesitzer
das Fahrzeug bei der Behörde abgemeldet hat, die den Zulassungsschein für das Fahrzeug
ausge- stellt