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Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW3007.12)
LEITUNGSWASSER - Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre -
LW3007.12
In Abänderung des Art. 2 Pkt 2. und des Art. 2.3 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungswasserschäden
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW5107.16)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und Erdwärme-
tauscherrohren - LW5107.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden einschließlich der
hierfür erford
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
UNFALL - Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dau
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
UNFALL - OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversic
OÖV-Plus für Freizeitunfälle (UN1086.18)
UNFALL - OÖV-Plus für Freizeitunfälle - UN1086.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUV