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Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
ist der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur
Leistung frei.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Betriebsfeuerwehr (FBU171)
hung im Sinne des Art. 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar.
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Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
vertraglichen Risikoausschlüsse und
Obliegenheiten bleibt von diesem Verzicht unberührt.
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Lenker Schadenersatzbeitrag in der Kfz-Haftpflicht (KH1037.18)
entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig.
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DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2015.18)
jedenfalls die in den ABHD unter Artikel 2 angeführten versicherten Gefahren
und Schäden.
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