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AmHof/AmLand Feuerversicherung 2018 (Fe2001.18)
g (ABS), deren Verletzung gemäß den Voraussetzungen und
Begrenzungen des §6 Abs. 2 VersVG (siehe Anhang zu ABS) zur Leistungsfreiheit des Versicherers
führt, werden folgende Obliegenheiten vereinbart: [...] selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B.: Ballenpressen, Wickelma-
schinen, Lade- und Abschiebewagen, Anhängern und dergleichen) und Anbaugeräten (z.B.:
Seilwinden, Front- und Hecklader, Sämaschinen und dergle
U108.2 (U108.2)
die Versicherung eingeschlossen;
der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn dieser Weg ohne Zusammenhang mit dem Arbeits(Dienst-
)verhältnis unterbrochen oder verlängert wird, es sei denn, daß die
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (U108.1) (U108.1)
die Versicherung eingeschlossen;
der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn dieser Weg ohne Zusammenhang mit dem Arbeits(Dienst-
)verhältnis unterbrochen oder verlängert wird, es sei denn, daß die
GP-F-98 (GP-F-98)
, Schutz-, Demontage-, Remontage-, und
Feuerlöscharbeiten, die dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einem versicherten Schadener-
eignis entstanden sind und die die versicherten Sachen betreffen;
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG98) (ABG98)
5 genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
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