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Versicherungsort (LW2100.16)
LEITUNGSWASSER - Versicherungsort - LW2100.16
In Erweiterung von Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB besteht Versicherungsschutz
für bewegliche Sachen in ganz Österreich, soferne sich die
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH5435.16)
Wasserfahrzeuge - AH5435.16
Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B 7 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
EHVB ist getroffen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kaminbrand (Fe5109.15)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und
Beaufsichtigte Hüpfburg (AH3882.15)
- beaufsichtigte Hüpfburg - AH3882.15
Versicherungsschutz besteht gemäß Z 7.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung AH3880.15 für den Bestand und Betrieb von Hüpfburgen, sofern diese
Brandherd - elektrische Einrichtungen (Fe1143.15)
Schäden an elektrischen Einrichtungen- Fe1143.15
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden an
elektrischen Einrichtungen durch die Energie des elektrischen Stromes