Suche
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Zum Glück (KSUNFU2003) (KSUNFU2003)
Luftfahrzeugen erleidet.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in
ursächlichem Zusammenhang steht oder Besatzungsmitglied ist.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des ge [...] n Luftfahrzeugen erleidet.Als Fluggast gilt,
wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang
steht oder Besatzungsmitglied ist.
2. die bei Beteiligung an motorsportlichen [...] Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer jede
zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner
Entschädigungspflicht zu gestatten ist sowie O
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
Person entstehen könnten. Mehrere zeitlich und örtlich zusammenhängende Schäden aus
derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall.
Artikel 4
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2010 (AKHB2010)
e Person entstehen könnten. Mehrere zeitlich und
örtlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall.
Artikel 4
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/2) (AKHB2007/2)
Person entstehen könnten. Mehrere zeitlich und örtlich zusammenhängende Schäden aus
derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall.
Artikel 4
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/1) (AKHB2007/1)
Person entstehen könnten. Mehrere zeitlich und örtlich zusammenhängende Schäden aus
derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall.
Artikel 4
Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)